Auffahrunfall an roter Ampel auf der B6 — Schuldfrage
Die B6 zwischen Hildesheim und Hannover hat zahlreiche Ampelkreuzungen. Auffahrunfälle an roten Ampeln sind klassische Verkehrsunfälle — rechtlich aber nicht immer eindeutig.
Wer ist schuld?
Bei Auffahrunfall an Ampel gilt: Anfangsvermutung gegen den Hintermann. Aber Ausnahmen sind häufig.
Sie als Hintermann sind NICHT alleine schuld wenn:
- Vordermann ist rückwärts in Sie gerollt
- Vordermann hat ohne Grund stark gebremst (Phantom-Brems)
- Mehrfach-Auffahrunfall mit Quetsch-Wirkung
- Ampel hat gefährlich kurz gelb (technischer Mangel)
Sofortmaßnahmen
- Warnblinkanlage
- Auto wenn möglich vor Ort lassen (Beweis-Position)
- Sofort Fotos — auch von der Ampel
- Polizei (110) bei Sach- oder Personenschaden ab 1.000 €
- Personalien + Zeugen
B6-Brennpunkte
- Ampel Hannover-Kirchrode: täglich Stau
- Ampel Sarstedt-Mitte: Kreuzung mit B494
- Ampel Hildesheim-Nord: viel Lkw-Verkehr
Quoten-Verteilung
Bei normalem Auffahrunfall: 100/0 zu Lasten des Hintermanns.
Bei „Rückwärts-Rollen“ des Vordermanns: 50/50 typisch.
Bei Phantom-Bremsung ohne Anlass: 30/70 zu Ihren Gunsten möglich (mit Zeugen).
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf Mietwagen?
Ja — bei unverschuldetem Anteil. Tagessatz nach Schwacke-Tabelle.
Brauche ich einen Anwalt?
Bei strittiger Quote: ja, immer. Bei klarer Schuld des Gegners: Wir vermitteln direkt.
Vor Ort? Wir helfen sofort
Mo–So 8–20 Uhr erreichbar. Vor-Ort-Termin meist innerhalb 24 Stunden.
