Mietwagen nach Unfall — Anspruch und Tagessatz
Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Aber: nicht jeder Wagen wird voll erstattet. Hier die Regeln.
Wann besteht Anspruch?
- Bei unverschuldetem Unfall
- Wenn Ihr Auto reparaturbedingt nicht nutzbar ist
- Für die Dauer der Reparatur (oder bei Totalschaden bis Wiederbeschaffung, max. 14 Tage)
Welche Mietwagen-Klasse?
Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen eine Klasse niedriger als Ihr eigenes Auto. Beispiel:
- VW Polo (Klasse 3) → Mietwagen Klasse 2 (Up!)
- VW Golf (Klasse 5) → Mietwagen Klasse 4 (Polo)
- BMW 5er (Klasse 8) → Mietwagen Klasse 7 (3er)
Sie können auch auf den Mietwagen verzichten und stattdessen Nutzungsausfall-Pauschale erhalten (35–175 €/Tag je nach Klasse).
Tagessätze (Schwacke 2026)
| Fahrzeug-Gruppe | Tagessatz |
|---|---|
| Gruppe 1 (Kleinstwagen) | 35 € |
| Gruppe 3 (Kleinwagen) | 45 € |
| Gruppe 5 (Kompaktklasse) | 59 € |
| Gruppe 6 (Mittelklasse) | 79 € |
| Gruppe 7 (Obere Mittelklasse) | 99 € |
| Gruppe 8 (Oberklasse) | 125 € |
| Gruppe 11 (Premium) | 175 € |
Was wird NICHT erstattet?
- Mietwagen über der zustehenden Klasse
- Aufpreis-Optionen (Vollkasko ohne SB, Navi, etc.)
- Erste Tank-Füllung
- Bei spätem Mietwagen-Beginn ohne Begründung
Strategie: Maximale Mietwagen-Erstattung
- Sofort nach Unfall einen Mietwagen mieten (Tag 1)
- Reparatur zügig durchziehen lassen
- Mietwagen-Rechnung dokumentieren
- Bei Verzögerung der Versicherung: Anwalt
Häufige Fragen
Was wenn ich keinen Mietwagen brauche?
Sie können Nutzungsausfall-Pauschale beantragen — ohne tatsächliche Mietwagen-Nutzung. Allerdings: keine kombinierte Geltendmachung.
Kann ich beim Mietwagen sparen?
Ja — mit Online-Vermietern (Sixt Privat, Buchbinder). Wichtig: gleiche Klasse, gleiche Tagessätze.
Brauchen Sie konkrete Hilfe?
Bei laufenden Versicherungs-Streits beraten wir Sie kostenlos und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachanwälte.
