Quotelung bei Mitschuld — wie funktioniert sie?
Bei beidseitigem Verschulden teilen die Versicherer den Schaden auf. Was nach Mathematik klingt, ist in der Praxis komplex und verhandelbar. Hier alle Quoten-Details.
Was ist Quotelung?
Wenn beide Unfallbeteiligten zumindest teilweise schuld sind, wird der Schaden prozentual aufgeteilt. Typische Quoten:
- 50/50: Gleichwertige Schuld beider Seiten
- 70/30: Überwiegend einer schuld, andere mit kleinem Anteil
- 80/20: Stark überwiegend einer schuld
- 100/0: Eindeutig nur einer schuld
Typische Quoten-Beispiele
Spurwechsel-Unfall
- Spurwechsler vs. spurender Fahrer: 100/0 (Spurwechsler schuld)
- Wenn Sie unaufmerksam waren: 70/30 zu Lasten des Spurwechslers
Auffahrunfall
- Standard: 100/0 zu Lasten des Hintermanns
- Bei Rückwärts-Rollen: 50/50
- Bei Phantom-Bremsung mit Zeugen: 30/70 zugunsten Hintermann
Vorfahrt-Verletzung
- Wenn Sie zu schnell waren: 70/30 zu Lasten des Vorfahrt-Verletzers
Was bedeutet Quotelung für Sie?
Beispiel: Schaden 10.000 €, Quote 70/30 zu Ihren Gunsten:
- Gegnerische Versicherung zahlt: 7.000 €
- Sie tragen selbst: 3.000 €
- Bei Vollkasko: Sie zahlen über Vollkasko mit SBT
Wie wird die Quote ermittelt?
- Polizei-Aufnahme
- Zeugenaussagen
- Unfall-Rekonstruktion durch Sachverständigen
- Fahrtenschreiber-Daten (bei Lkw)
- StVO-Verstöße
Verhandlung der Quote
Quoten sind verhandelbar. Versicherungen versuchen oft, Ihre Quote zu erhöhen (z.B. 30 statt 0). Mit guter Beweisaufnahme lässt sich das oft korrigieren.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die Quote?
Letztendlich das Gericht im Streitfall. Vorher Verhandlung zwischen Versicherern + Anwälten.
Sollte ich die Quote akzeptieren?
Nur mit anwaltlicher Beratung. Versicherungs-Angebote sind oft zu Ihren Lasten konservativ.
Brauchen Sie konkrete Hilfe?
Bei laufenden Versicherungs-Streits beraten wir Sie kostenlos und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachanwälte.
