Unfallgutachten

Unfallgutachten — kostenlos bei unverschuldetem Unfall

Maximale Schadensregulierung durchsetzen mit einem unabhängigen Sachverständigen. Termin meist innerhalb 24 Stunden vor Ort in ganz Niedersachsen.

0 €Für Sie unverschuldet
24hTermin meistens
+32%Mehr Regulierung
4,9★Bewertung

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schaden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall rechtssicher und gerichtsverwertbar. Es ist die wichtigste Verhandlungsgrundlage gegenüber der gegnerischen Versicherung — und macht den Unterschied zwischen einer angemessenen und einer unzureichenden Schadensregulierung.

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse — nicht im Interesse der Versicherung.

Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?

  • Bei Schadenshöhe über 750–1.000 € (Bagatellgrenze laut BGH)
  • Bei jedem unverschuldeten Unfall — auch bei kleineren Schäden (wegen Wertminderung)
  • Bei strittiger Schuldfrage
  • Wenn die gegnerische Versicherung das Schadensangebot reduzieren möchte
  • Bei verdeckten Folgeschäden (Sensoren, Achsen, Rahmen)

💵Wer zahlt?

Bei unverschuldetem Unfall: die gegnerische Versicherung — Sie zahlen 0 €. Das ist Ihr Recht laut BGB § 249.

Bei selbstverschuldetem Unfall: Sie selbst (sofern keine Vollkasko mit entsprechender Klausel besteht). Typische Kosten: 350–900 €.

📝Was ist enthalten?

  • Vollständige Reparaturkosten-Kalkulation
  • Wertminderung (oft mehrere 1.000 €)
  • Nutzungsausfall-Entschädigung
  • Foto-Dokumentation aus 30+ Winkeln
  • Technischer Befund
  • Versicherungs- und gerichtsverwertbares PDF

Ablauf in 4 Schritten

1

Anrufen

Mo–So 8–20 Uhr unter 01575 2453870. Kostenlose Erstberatung.

2

Vor-Ort-Termin

Wir kommen zu Ihnen — meist innerhalb 24 Stunden.

3

Begutachtung

30–60 Min vor Ort: Schaden, Fotos, Messungen, technische Prüfung.

4

Fertiges PDF

Innerhalb 2–5 Werktagen — an Versicherung + Anwalt weiterleitbar.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie laut BGH-Rechtsprechung das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Lehnen Sie den Versicherungs-Gutachter konsequent ab — er ist dem Auftraggeber (= der Versicherung) verpflichtet, nicht Ihnen.

Wie schnell bekomme ich das fertige Gutachten?

Termin in der Regel innerhalb 24 Stunden, fertiges Gutachten 2–5 Werktage nach Vor-Ort-Termin. Bei Notfällen schneller möglich.

Was ist Wertminderung und wie hoch ist sie?

Auch nach perfekter Reparatur ist ein unfallreparariertes Auto weniger wert als ein gleichwertiges unfallfreies. Diese merkantile Wertminderung liegt typisch zwischen 5–15% des Wiederbeschaffungswerts. Ohne Gutachten bekommen Sie diese Summe nicht.

Brauche ich auch einen Anwalt?

Bei Personenschaden oder Schadenssumme über 5.000 € immer empfehlenswert. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Wir vermitteln direkt an spezialisierte Fachanwälte.

Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?

Wir kennen die typischen Kürzungs-Versuche und treten diesen entgegen. Bei hartnäckigen Fällen vermitteln wir an Fachanwälte, die Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen — meist mit Erfolg.

Unfall passiert? Wir sind sofort da

Mo–So 8–20 Uhr erreichbar. Vor-Ort-Termin meist innerhalb 24 Stunden in Braunschweig, Hannover, Wolfsburg und allen 17 Standorten Niedersachsens.

☎ 01575 2453870 🚨 Unfallbericht online
🚨 Unfall jetzt?Bericht online starten