Verjährungsfristen nach Verkehrsunfall
Ansprüche nach Verkehrsunfall verjähren — und zwar schneller als viele denken. Wer zu lange wartet, verliert sein Recht auf Geld. Hier alle Fristen.
Grundregel: 3 Jahre Regelverjährung
Nach BGB § 195 verjähren Ansprüche in 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Wichtig: Die 3 Jahre starten erst am Jahresende. Beispiel: Unfall am 15. März 2024 = Verjährung am 31. Dezember 2027.
Welche Ansprüche verjähren?
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld
- Anwaltskosten
Ausnahmen — längere Fristen
Personenschaden mit Spätfolgen
Bei Personenschäden verlängert sich die Verjährung. Spätfolgen (Schmerzen, Behinderungen) können 10 Jahre lang geltend gemacht werden.
Versicherung erkennt teilweise an
Bei Teilanerkenntnis durch die Versicherung beginnt die Verjährung neu.
Hemmung der Verjährung
Während Vergleichs-Verhandlungen oder Gerichtsverfahren ist die Verjährung gehemmt.
Was passiert bei Verjährung?
Die Versicherung kann Einrede der Verjährung erheben. Dann zahlt sie nichts mehr — auch wenn der Anspruch berechtigt war.
Strategie: Verjährung vermeiden
- Schaden sofort melden
- Schriftverkehr dokumentieren
- Bei Versicherungs-Verzögerung: Anwalt einschalten
- Vor Ablauf der 3 Jahre: ggf. Klage einreichen oder Mahnbescheid
Mahnbescheid
Ein Mahnbescheid stoppt die Verjährung. Sehr günstig (40–100 €) und schnell beim Amtsgericht beantragt.
Häufige Fragen
Was wenn ich den Schädiger nicht kenne?
Die 3-Jahres-Frist beginnt erst, wenn Sie den Schädiger identifizieren können. Bei Fahrerflucht: 10-Jahres-Höchst-Verjährung.
Verjährt Schmerzensgeld auch?
Ja — 3 Jahre ab Kenntnis. Bei Spätfolgen kann es länger sein.
Was wenn die Versicherung mich vertöstet?
Versicherungs-Verzögerungs-Taktik. Prüfen Sie ob Anerkenntnis vorliegt — dann beginnt Verjährung neu. Im Zweifel: Anwalt.
Brauchen Sie konkrete Hilfe?
Bei laufenden Versicherungs-Streits beraten wir Sie kostenlos und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachanwälte.
