Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall — was steht zu?
Bei Personenschaden im Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Verletzungsgrad und Heilungs-Aussichten. Hier konkrete Richtwerte.
Rechtsgrundlage
Schmerzensgeld nach BGB § 253 Abs. 2: bei körperlicher Verletzung, Gesundheits-Beeinträchtigung oder Persönlichkeits-Verletzung.
Typische Schmerzensgeld-Beträge
| Verletzung | Typische Höhe |
|---|---|
| HWS-Distorsion 1. Grades (Schleudertrauma leicht) | 500–2.000 € |
| HWS 2. Grades (mit Krankenstand) | 2.000–5.000 € |
| Knochenbruch ohne Folgeschäden | 3.000–15.000 € |
| Schwere Verletzung mit OP | 10.000–50.000 € |
| Bleibende Schäden (Querschnitt etc.) | 100.000–500.000 € |
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe?
- Schwere der Verletzung
- Dauer der Heilung
- Bleibende Schäden
- Auswirkung auf Beruf und Alltag
- Verschulden des Verursachers
- Mitschuld des Geschädigten
Wie wird Schmerzensgeld geltend gemacht?
- Ärztliches Attest mit Diagnose
- Verlaufs-Dokumentation (Schmerzen, Therapie, Krankenstand)
- Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen
- Schmerzensgeld-Forderung an Versicherung
- Bei Verweigerung: Klage
Steuer-Behandlung
Schmerzensgeld ist steuerfrei nach EStG § 3 Nr. 1a.
Verjährung
Schmerzensgeld-Ansprüche verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Versicherten.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Anwalt?
Bei Personenschaden: immer. Versicherungen bieten oft zu niedrige Pauschalen.
Wie lange dauert die Auszahlung?
3–12 Monate je nach Verletzungsschwere und Verhandlungs-Bereitschaft.
Was wenn ich Mitschuld habe?
Schmerzensgeld wird quoten-aliquot reduziert. Bei 30% Mitschuld: 70% des vollen Betrags.
Brauchen Sie konkrete Hilfe?
Bei laufenden Versicherungs-Streits beraten wir Sie kostenlos und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachanwälte.
