Anwaltskosten nach unverschuldetem Unfall — wer zahlt?
Viele Geschädigte verzichten auf den Anwalt aus Sorge vor Kosten. Das ist ein Fehler: bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Hier alle Details.
Rechtsgrundlage
Laut BGH-Rechtsprechung sind Anwaltskosten Teil des erstattungspflichtigen Schadens nach BGB § 249. Das gilt bei:
- Unverschuldetem Unfall
- Komplexer Schadensregulierung
- Strittiger Schuldfrage
- Personenschaden
Wann ist ein Anwalt sinnvoll?
Immer:
- Bei Personenschaden (eigene oder dritte Verletzung)
- Bei Schaden über 5.000 €
- Bei strittiger Schuldfrage
- Bei Versicherungs-Verzögerungen oder Kürzungen
Oft sinnvoll:
- Beidseitiges Verschulden (Quotelung)
- Schaden über 2.000 €
- Lkw- oder Bus-Beteiligung
- Auslands-Versicherung
Wie viel kostet ein Anwalt?
Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abhängig vom Streitwert (= Schadenshöhe). Beispiele:
- Streitwert 2.000 €: ca. 350 € Anwaltskosten
- Streitwert 5.000 €: ca. 650 €
- Streitwert 10.000 €: ca. 950 €
- Streitwert 25.000 €: ca. 1.600 €
Bei unverschuldetem Unfall: alle 0 € für Sie.
Was leistet der Anwalt?
- Schaden-Anmeldung bei der gegnerischen Versicherung
- Verhandlung der vollen Schadensregulierung
- Prüfung des Versicherungs-Angebots
- Klage bei Verweigerung
- Schmerzensgeld-Berechnung bei Personenschaden
Häufige Fragen
Was wenn ich teilschuld bin?
Anwaltskosten werden quotenmäßig erstattet. Bei 70/30-Quote: 70% der Anwaltskosten werden übernommen.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Bei unverschuldetem Unfall: nein. Bei Eigenverschulden oder strittigen Verfahren: ja, sehr sinnvoll.
Brauchen Sie konkrete Hilfe?
Bei laufenden Versicherungs-Streits beraten wir Sie kostenlos und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachanwälte.
