Glatteis-Unfall auf der A7 bei Hildesheim — was jetzt zählt
Die A7 zwischen Hildesheim und Göttingen ist eine der unfallträchtigsten Glatteis-Strecken Niedersachsens. Vor allem zwischen November und März bilden sich auf Brücken und im Sollings-Auslauf gefährliche Glatteis-Stellen.
Schuldfrage bei Glatteis
Hier gilt: Wer auf Glatteis verunfallt, ist meist selbst schuld. Die Rechtsprechung nimmt an, dass Sie die Geschwindigkeit an die Wetterbedingungen anpassen müssen.
Ausnahmen:
- Andere Verkehrsteilnehmer haben Sie zu nahe überholt
- Glatteis war auf einer einzelnen Brücke trotz Tausalz nicht erkennbar
- Streufahrzeug war nicht im Einsatz, obwohl Pflicht bestand
Sofortmaßnahmen
- Warnblinkanlage sofort einschalten
- Warnweste vor dem Aussteigen — besonders wichtig bei Dunkelheit
- Polizei rufen (110) — auf Autobahn praktisch immer Pflicht
- Wetter-/Straßenzustand dokumentieren mit Fotos
- Streuzustand festhalten (Tausalz sichtbar? Brücke nicht gestreut?)
Welche Versicherung zahlt?
Vollkasko deckt selbstverschuldete Glatteis-Schäden. Selbstbeteiligung 300–500 € typisch. SF-Klassen-Rückstufung.
Teilkasko deckt Glatteis-Schäden nicht — nur Brand, Diebstahl, Wildschaden, Hagel etc.
A7-Brennpunkte Hildesheim
- AS Hildesheim (Ausfahrt 65): Brücken-Glatteis-Bereich
- Raststätte Göttinger Wald: Höhenlage, Schnee-und-Eis-Stellen
- L515 + L484 Querungen: Wildwechsel-Bereiche, Schneetreiben
Häufige Fragen
Bin ich automatisch schuld bei Glatteis?
Anfangsvermutung: ja. Mit Beweisen für unangemessenes Streuverhalten oder Fremdverschulden lässt sich die Quote ändern.
Lohnt sich ein Gutachten?
Ja — auch bei Vollkasko-Abrechnung. Versicherung kürzt oft Reparaturkosten, ein Gutachten dokumentiert den richtigen Wert.
Was ist mit Mietwagenkosten?
Vollkasko deckt keinen Mietwagen. Außer Sie haben einen Mietwagen-Schutzbrief im Tarif eingeschlossen.
Vor Ort? Wir helfen sofort
Mo–So 8–20 Uhr erreichbar. Vor-Ort-Termin meist innerhalb 24 Stunden.
