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[…] zahlt – also wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen. Bei Schäden über die eigene Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) gilt diese Regelung nicht. Dort reguliert Ihre Versicherung nach ihren eigenen Vertragsbedingungen […]

Crashhelden38

Vielen Dank für den Hinweis. Der Absatz ist in der Grundrichtung korrekt, da die 130%-Regel aus dem Haftpflicht-Schadensersatzrecht stammt und nicht automatisch für die eigene Kaskoversicherung gilt. Dort sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich.

Wir werden die Formulierung dennoch präzisieren: Bei voller Haftung des Unfallgegners kann die 130%-Regel in voller Höhe greifen. Bei einer Mithaftung des Geschädigten erfolgt eine Regulierung nur entsprechend der Haftungsquote. Im Kaskofall bleibt es dagegen bei den vertraglichen Regelungen der eigenen Versicherung.

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