Unfall passiert — und jetzt?
Ein Verkehrsunfall ist ein Ausnahmezustand. In den ersten Stunden entscheidet sich, ob Sie die volle Schadensregulierung bekommen — oder bares Geld verlieren. Diese Seite bündelt alles Wissen aus 1.500+ begutachteten Schäden.
Sind Sie gerade in einem Unfall? Springen Sie direkt zum Online-Unfallbericht:
Die 5 wichtigsten Schritte direkt nach dem Unfall
- Unfallstelle absichern — Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck. Bei Personenschaden: sofort 112 wählen.
- Erste Hilfe leisten — Verletzte versorgen, auch bei subjektivem Wohlbefinden auf Krankenwagen warten.
- Polizei rufen — bei Personenschaden, Fahrerflucht, Streit über Schuld oder Schäden ab ca. 2.500 €.
- Beweise sichern — Fotos aus mindestens 5 verschiedenen Winkeln, Kennzeichen aller Beteiligten, Zeugen.
- Unabhängiges Gutachten beauftragen — bei unverschuldetem Unfall kostenlos für Sie. Niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Was Sie nach einem Unfall niemals tun sollten
- Niemals Schuld an der Unfallstelle eingestehen — auch nicht aus Höflichkeit.
- Niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren — der ist dem Auftraggeber verpflichtet.
- Niemals reparieren lassen bevor das Gutachten erstellt ist — sonst verlieren Sie Beweise.
- Niemals vergessen, der eigenen Versicherung den Schaden zu melden — Frist: 7 Tage.
Vertiefende Ratgeber zu Unfall & Soforthilfe
Klicken Sie auf einen Artikel für alle Details:
- Was tun nach einem Unfall? Die komplette 12-Schritte-Checkliste — unsere ausführlichste Anleitung mit allen Punkten von der Unfallstelle bis zum Gutachten.
- Kfz-Gutachten bei Unfallschaden: Was du wissen musst — alle Details zu Inhalt und Ablauf eines Unfallgutachtens.
Häufige Fragen nach einem Unfall
Muss ich der Polizei den Unfall melden?
Bei Personenschaden oder Streit über die Schuldfrage: immer. Bei reinen Sachschäden unter ca. 2.500 € mit einigem Gegner ist sie freiwillig.
Wer zahlt das Gutachten bei unverschuldetem Unfall?
Die gegnerische Versicherung — Sie zahlen nichts. Das ist Ihr Recht laut BGB § 249.
Wie schnell muss ich der eigenen Versicherung den Schaden melden?
Innerhalb von 7 Tagen. Bei Verletzung der Anzeigepflicht riskieren Sie Leistungskürzungen.
Sofort handeln: Wir helfen 24/7
Bei akutem Schaden in Braunschweig, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Hildesheim und Umgebung sind wir Mo–So 8–20 Uhr erreichbar. Vor-Ort-Termin meist innerhalb 24 Stunden.

