Ihr KFZ-Gutachter in Burgdorf
Wir setzen uns für Ihre Rechte in Burgdorf 31303 ein und sorgen dafür, dass Ihr Anspruch so schnell wie möglich auf Ihrem Konto ist.



KFZ-Gutachter in Burgdorf, Otze, Ehlershausen
Crashhelden38 bietet nach Verkehrsunfällen in Burgdorf uneingeschränkte Unterstützung an. Unser Büro für Kfz-Gutachten und -Sachverständigendienstleistungen ist bekannt für seine Professionalität und Schnelligkeit. Wir kümmern uns um die gründliche Beweisaufnahme, erstellen genaue Unfallgutachten und übernehmen die gesamte Schadensregulierung. Unser Augenmerk liegt dabei immer darauf, Ihre Rechte als Geschädigte zu wahren und durchzusetzen.
Unfallgutachten in Burgdorf
Beweissicherung bei Unfällen
KFZ-Bewertungen & Wertgutachten
Vor-Ort-Service in Burgdorf
Unfall in Burgdorf?
Burgdorf KFZ-Gutachter vor Ort
Sachverständiger in Ihrer Nähe
Ihre Rechte als Unfallgeschädigte im Kreis Burgdorf 31303
Seien Sie skeptisch gegenüber dem Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung, da dieser die Kosten so gering wie möglich halten will. Bei einem Schaden, der die Bagatellgrenze von 1.000 Euro übersteigt, sollten Sie sich unabhängige Unterstützung lokal holen, die Ihre Rechte vertritt. Die Versicherung des Verursachers des Unfalls übernimmt die Kosten für das Gutachten.
Gutachten in Burgdorf für maximale Wertermittlung
Erlitten Sie einen unverschuldeten Unfall in Burgdorf, Schirllerslage oder Dachtmissen? Ein unabhängiges Gutachten ist notwendig, um den Wert Ihres Schadens maximal zu ermitteln. Verlassen Sie sich nicht auf den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung, da dieser die Kosten häufig zu gering ansetzt. Wenn der Schaden mehr als 1.000 Euro beträgt (Bagatellgrenze), sollten Sie auf unsere unabhängige Unterstützung zurückgreifen, die sich konsequent für Ihre Rechte einsetzt. Die Versicherung des Verursachers des Unfalls übernimmt die Kosten für das Gutachten. Crashhelden38 behält sämtliche Reparaturkosten im Detail im Auge, auch die versteckten Schäden. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, angefangen bei der Bereitstellung eines Mietwagens bis hin zur Vermittlung spezialisierter Werkstätten und erfahrener Fachanwälte, insbesondere im Falle von Kürzungen durch die Haftpflichtversicherung.