Schadengutachten
Ein klarer Fall für Crashhelden
Zusammenfassende Checkliste: Das sollten Sie über Schadengutachten wissen.
Grundsätzlich haben Sie bei einem Kfz-Haftpflichtschaden (= unverschuldeter Unfall) wesentlich mehr Rechte & Einfluss als beim einem Kaskoschaden: Der gegnerische Versicherung hat kein Weisungsrecht, auch nicht in puncto Schadengutachten.
Sie können oberhalb der vom Bundesgerichtshof (BGH) mit etwa 1.000 EUR gezogenen Bagatellschadengrenze den Kfz Schadengutachter nach einem unverschuldeten Autounfall frei wählen.
Keine Risiken, großer Nutzen: Die Kosten für das Schadengutachten und ggf. einen Anwalt hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.
Während ein Kostenvoranschlag nur auf Instandsetzungskosten eingeht, lassen sich mit einem beweissicherndem (!) Schadensgutachten auch weitere Schadensersatzansprüche ableiten (Mietwagen oder Nutzungsausfall für unfallbedingte Reparaturdauer & Schadenersatz für die Wertminderung als wichtigste Aspekte).
Mit einer Reparaturbestätigung als belastbare Dokumentation wirken Unfallgeschädigte Problemen bei einem späteren Haftpflichtschadenfall entgegen.
Definition: Was ist ein Schadengutachten?
Ein Schadensgutachten beziffert den unfallbedingten Sachschaden an einem Unfallwagen. Die Werte aus dem Unfallgutachten sind die Basis für die Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Falls es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt, ist ein Sachverständigen-Gutachten auch aufgrund der Beweissicherung der Königsweg der Schadensregulierung.
Ihr gutes Recht! Das steht ihnen zu.
Sie können nicht nur auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Schadengutachten erstellen lassen, sondern bei Bedarf auch einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten (besonders empfehlenswert zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld im Haftpflichtschadenfall). Die Anwaltskosten muss der Autoversicherer des Schadenverursachers ebenfalls zahlen.
Recht auf fiktive Abrechnung des Schadens laut Unfallgutachten: Eine Reparatur ist nicht zwingend notwendig.
Je nach Unfallfolgen bestehen Ansprüche mit Blick auf einen Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten und ggf. Verdienstausfall.
Bei Verletzungen (Personenschaden) können Sie mit einem Rechtsanwalt Schmerzensgeld einfordern.
Ist der Schaden keine versicherungstechnische Bagatelle mehr, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz für den erlittenen Minderwert: Unfallwagen sind weniger wert.
Sie können einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum einfordern, den Ihr Unfallwagen in einer Werkstatt verbringt.
Je nach Szenario muss die eintrittspflichtige Versicherung für Abschleppkosten, Verbringungskosten, Bleilackierungskosten und ggf. Entsorgungskosten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden aufkommen.
Die gegnerische Versicherung muss eine Unkostenpauschale für Geschädigte erstatten.
Kosten für das Gutachten.
Für Unfallgeschädigte ohne jede Teilschuld ist ein Schadengutachten komplett kostenlos - es zählt zu den Schadenersatzansprüchen. Je nach Haftungsquote ist eine Kostenbeteiligung für das Schadengutachten möglich. Die Gutachtenkosten hängen unmittelbar von der Schadenshöhe ab.
Wir sind in Braunschweig, Wolfsburg, Peine, Wolfenbüttel und Umgebung im Einsatz!
Vorsicht vorm gegnerischen Versicherungsgutachter!
Es besteht die Möglichkeit, dass der gegnerische (!) Versicherungsgutachter bei Ihnen meldet und den Eindruck vermittelt, alles sei halb so wild, ein Kostenvoranschlag reiche vollkommen. Wozu einen Gutachter?! Das können Sie erst beurteilen, wenn die Höhe des Schadens am Fahrzeug feststeht.
Es handelt sich hierbei nur um einen plumpen Sparversuch der Versicherung auf Ihre Kosten bei einem Haftpflichtschadenfall: Der KVA ist für die Versicherungsgesellschaft an sich wesentlich billiger. Zudem lassen sich damit Ihre Ansprüche auf das Wesentlichste zusammenkürzen. Das kann NICHT in Ihrem finanziellen Sinne sein. Sie wissen es besser und kennen Ihr Recht für die anstehende Regulierung, einen eigenen Kfz-Sachverständigen einschalten zu können.

Häufig gestellte Fragen.
Ihr Experte gibt Antworten!
Ein Schadengutachten dokumentiert detailliert die Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es ist entscheidend, um die Kosten für die Reparatur, die Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs festzustellen. In Braunschweig und Umgebung bieten wir professionelle Schadengutachten an, um sicherzustellen, dass Sie gegenüber der Versicherung optimal abgesichert sin
Wir Crashhelden38, sind ein zertifizierter Gutachter mit jahrelanger Erfahrung in Braunschweig und Umgebung. Als unabhängiger Sachverständiger gewährleiste wir, dass Ihr Gutachten objektiv und neutral erstellt wird, sodass Sie fair und korrekt entschädigt werden.
Es empfiehlt sich, das Gutachten so schnell wie möglich nach dem Unfall erstellen zu lassen. Auf diese Weise können wir den Schaden im ursprünglichen Zustand dokumentieren, bevor sich etwas verändert. Wir bieten Ihnen flexible Termine und mobile Begutachtungen an, um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Bei selbstverschuldeten Unfällen kann Ihre Vollkaskoversicherung die Kosten übernehmen. Wir beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen und Möglichkeiten.
Die Erstellung eines Schadengutachtens dauert üblicherweise 1 bis 3 Werktage, abhängig von der Komplexität des Schadens. Wir arbeiten zügig, um Ihnen schnell ein vollständiges und verlässliches Gutachten zur Verfügung zu stellen, damit der Schaden zeitnah reguliert werden kann.
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, den Gutachter frei zu wählen. Wir bieten Ihnen eine unabhängige und kompetente Schadensbewertung. Sie sind nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Sobald das Gutachten erstellt ist, erhalten Sie und Ihre Versicherung eine Kopie des Berichts. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung. Sollten Sie Unterstützung bei der Kommunikation mit der Versicherung benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.
Ja, auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, besonders wenn unklar ist, wer den Unfall verursacht hat oder die Reparaturkosten höher ausfallen könnten als erwartet. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor unerwarteten Kosten und hilft, Missverständnisse mit der Versicherung zu vermeiden.
Ja, wir bieten mobile Schadengutachten an. Das bedeutet, dass wir direkt zu Ihnen kommen, sei es zu Hause, am Unfallort oder in der Werkstatt. So sparen Sie Zeit und Aufwand, während wir den Schaden professionell und zuverlässig begutachten.
Die Beauftragung eines Gutachtens ist einfach und unkompliziert. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Wir kümmern uns um alles Weitere und stellen sicher, dass Ihr Schadengutachten schnell und professionell erstellt wird.
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