Unfallgutachten
Ein klarer Fall für Crashhelden
Zusammenfassende Checkliste: Das sollten Sie über Kfz-Unfallgutachten wissen.
Ist der Unfall unverschuldet (= Haftpflichtschaden), muss die Versicherung des Schadenverursachers die Gutachtenkosten übernehmen und die Reparatur bezahlen. Der Schadenverursacher hat den Bussgeldkatalog zu befürchten.
Ein Kostenvoranschlag ist nur für Bagatellschäden (bis etwa 750 Euro für Fahrzeugreparatur) eine Regulierungsoption. Je größer der Fahrzeugschaden, desto unverzichtbarer ist ein Unfallgutachten.
Sie können bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall das Schadengutachten selbst in Auftrag geben. Der gegnerische Versicherer muss es anerkennen. Anfechtungen des Unfallgutachtens sind nur mit konkreten Einwänden möglich.
Ein unabhängiges Unfallgutachten ist die beste Regulierungsbasis, um sämtliche Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall-entschädigung und eine merkantike Wertminderung durchzusetzen.
Definition: Was ist ein Unfallgutachten?
Hierbei handelt es sich um ein Schadensgutachten für die Versicherungsregulierung nach einem Verkehrsunfall. Anspruch auf ein Unfallgutachten besteht jenseits der Bagatellschadensgrenze. Nicht nur der Schaden bzw. Reparaturkosten werden im Unfallgutachten beziffert, sondern auch weitere Schadensposten wie eine Nutzungsausfallentschädigung. Auch unfallanalytische Rekonstruktionen zur Klärung der Schuldfrage bzw. des Unfallherganges sind denkbar.
Ihr gutes Recht! Das steht ihnen zu.
Auf Grundlage der Angaben im Unfallgutachten zur unfallbedingten Ausfallzeit und bei einem Totalschaden ggf. zur Wiederbeschaffungsdauer lassen sich folgende Rechte jenseits der Reparaturkosten durchsetzen:
Schadenersatz für erlittenen Minderwert: Unfallwagen sind weniger wert.
Mietwagen für Ausfallzeit oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung.
Eigenen Gutachter beauftragen – Sachverständigen der Gegenseite ablehnen.
Übernahme der Gutachterhonorars und des Rechtsanwaltshonorars durch Versicherung des Unfallgegners.
Zahlung einer Unkostenpauschale für Geschädigte.
Recht auf fiktive Abrechnung: Sie können sich den Unfallschaden als Geschädigter auf Gutachtenbasis auszahlen lassen. Das macht bei bestimmten Beschädigungen finanziell Sinn.
Übernahme weiterer Schadenspositionen wie etwa Verbringungskosten, Abschleppkosten, Verschrottungskosten oder Beilackierungskosten laut Unfallgutachten.
Recht auf Fahrzeugreparatur in einer Markenwerkstatt wegen Garantiean-sprüchen (falls das Unfallfahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist).
Recht auf Fahrzeugreparatur in einer Markenwerkstatt wegen Garantiean-sprüchen (falls das Unfallfahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist).
Anspruch auf Schmerzensgeld, Übernahme von Heilungskosten und ggf. Haushalts-führungsschaden bei erlittenem Personen-schaden (ärztliches Attest erforderlich).
Kosten für das Gutachten.
Mit den Kosten für ein Unfallgutachten brauchen Sie sich nicht näher befassen, wenn Sie keine Schuld am Autounfall tragen. Sie werden mit den Kosten gar nicht in Berührung kommen, da der Gutachter mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherungsgesellschaft abrechnen kann.
Insofern gehen Sie mit der Erstellung eines Unfallgutachtens keinerlei Risiken ein, ganz im Gegenteil: Sie fordern mit Konsequenz das ein, was Ihnen an Schadenersatz zusteht.
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Ich bin Unfallverursacher: Was muss ich bei einem Kaskoschaden tun?
Sie müssen fristgerecht eine Schadensmeldung vornehmen (innerhalb von maximal 7 Tagen), damit die Versicherung den Schaden am eigenen und ggf. auch an einem weiteren Fahrzeug regulieren kann.
Für den Kaskofall gilt: Die Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkaskoversicherung) wird selbst ihr Weisungsrecht ausüben und je nach Schadenshöhe ein Unfallgutachten erstellen lassen. Bei einem Kaskoschaden sind Ihnen vertraglich also die Hände gebunden, nicht so bei einem Haftpflichtschaden! Ein Unfallgutachten ist in diesem Szenario in Ihrem Interesse, um alle Schäden ersetzt zu bekommen.

Häufig gestellte Fragen.
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Ein Unfallgutachten wird von einem Sachverständigen erstellt und dokumentiert den Schaden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es enthält alle wichtigen Informationen zur Schadenhöhe, Reparaturkosten, Wertminderung und Unfallhergang. Ein Gutachten ist vor allem dann notwendig, wenn Sie Ansprüche gegenüber einer Versicherung geltend machen möchten, insbesondere bei Unfällen, bei denen der Unfallgegner haftbar ist.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Bei selbst verschuldeten Unfällen müssen Sie die Kosten selbst tragen, es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung, die das abdeckt.
Es ist ratsam, möglichst zeitnah nach dem Unfall ein Gutachten erstellen zu lassen, um den Schaden umfassend zu dokumentieren. Auf diese Weise sind alle Schäden noch frisch und unverändert sichtbar, was den Prozess der Schadenregulierung erleichtert.
Je nach Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit des Sachverständigen dauert die Erstellung eines Gutachtens in der Regel ein bis drei Tage. Kleinere Gutachten können schneller erstellt werden, während umfangreiche Schäden mehr Zeit in Anspruch nehmen können.
Ein Kostenvoranschlag gibt lediglich eine Schätzung der Reparaturkosten an, während ein Unfallgutachten detaillierte Informationen über den Schadensumfang, die Reparaturkosten, die Wertminderung und den Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall enthält. Ein Gutachten ist daher umfassender und wird von Versicherungen oft verlangt.
Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Einige Versicherungen schlagen eigene Gutachter vor, aber Sie sind nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren.
Sollte die Versicherung das Gutachten anzweifeln, können Sie einen unabhängigen Gutachter oder sogar einen Anwalt einschalten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. In solchen Fällen kann auch ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Für das Unfallgutachten benötigt der Gutachter in der Regel den Fahrzeugschein, die Unfallberichtsdaten, persönliche Daten und gegebenenfalls Fotos von der Unfallstelle und den Schäden. Eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs kann ebenfalls hilfreich sein.
Ja, ein Gutachten kann auch beim späteren Verkauf des Fahrzeugs hilfreich sein, da es den potenziellen Käufern Transparenz über den Schaden und die Reparatur gibt. Es kann insbesondere den Wert des Fahrzeugs beeinflussen, wenn ein Unfall bekannt ist.
Nachdem das Gutachten erstellt wurde, erhalten Sie und ggf. die gegnerische Versicherung eine Kopie des Berichts. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung und die Versicherung wird auf dieser Basis die Entschädigung berechnen. Anschließend können Sie die Reparatur des Fahrzeugs in Auftrag geben.
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