Kfz-Begriffe von A bis Z
50 wichtige Fachbegriffe rund um Kfz-Gutachten, Versicherung und Schadensregulierung — verständlich erklärt vom Kfz-Sachverständigen.
A
Anhängevereinbarung #
Vereinbarung beim Schadensereignis, dass die gegnerische Versicherung den Schadenanspruch anhängig macht und reguliert. Wird oft schriftlich am Unfallort abgeschlossen.
Anwaltskosten #
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten. Sie sind Teil des erstattungspflichtigen Schadens.
Audatex #
Branchenstandard-Software zur Schadenskalkulation. Sachverständige und Werkstätten nutzen Audatex zur Berechnung von Reparaturkosten und Ersatzteilen.
B
BGH #
Bundesgerichtshof — höchstes deutsches Zivilgericht. Seine Urteile prägen Grundsätze der Schadensregulierung (z.B. 130%-Regel, Bagatellgrenze).
BVSK #
Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen. Berufsverband für unabhängige Kfz-Sachverständige.
Bagatellschaden #
Schaden unterhalb der vom BGH festgelegten Grenze von ca. 750–1.000 €. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag — ein Vollgutachten ist meist nicht nötig.
Beweissicherungs-Gutachten #
Rechtssichere Dokumentation des Fahrzeug-Zustands für spätere Auseinandersetzungen vor Gericht oder mit Versicherungen. Verwendung nach ZPO § 485.
C
Carat #
Bewertungs-Software für Fahrzeuge (Marktwert, Wiederbeschaffungswert). Alternative zu DAT und Schwacke.
Concours-Zustand #
Höchste Bewertungs-Klasse (Note 1) bei Oldtimer-Wertgutachten — neuwertiger Originalzustand.
D
DAT #
Deutsche Automobil-Treuhand — Anbieter von Fahrzeug-Datenbanken und Bewertungs-Tools. Standard bei der Marktwert-Ermittlung.
Direktregulierung #
Abkommen zwischen Versicherungen, bei dem die eigene statt der gegnerischen Versicherung die Abwicklung übernimmt. Vorsicht: Sie verlieren oft Anspruch auf Wertminderung.
E
Erstattungspflichtig #
Schadenspositionen, die die gegnerische Versicherung erstatten muss — Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Anwaltskosten u.a.
Europäischer Unfallbericht #
Standardisiertes Formular zur Dokumentation eines Verkehrsunfalls. Wird von beiden Parteien an der Unfallstelle ausgefüllt. Auch online verfügbar.
F
Fahrerflucht #
Verlassen der Unfallstelle ohne Identitätsfeststellung — Straftat nach § 142 StGB. Mit Geldstrafe, Punkten und im Extremfall Führerscheinentzug verbunden.
Fiktive Abrechnung #
Auszahlung der Reparaturkosten ohne tatsächliche Reparatur. Erlaubt bei Haftpflicht-Schäden bis zur 130%-Grenze. Bei Kasko meist nur konkret abgerechnet.
Folgeschaden #
Schaden, der sich erst nach dem eigentlichen Unfall manifestiert — z.B. Sensoren, Achsen, Rahmen-Verformungen. Wichtig im Gutachten zu erfassen.
G
Gerichtsverwertbar #
Eigenschaft eines Gutachtens nach ZPO § 402 ff., das in Gerichtsverfahren als Beweismittel zugelassen ist.
Glasbruchversicherung #
Teil der Teilkasko — deckt Sprung in Wind-, Heck- und Seitenscheiben. Keine SF-Klassen-Rückstufung.
H
H-Kennzeichen #
Historisches Kennzeichen für Fahrzeuge älter 30 Jahre im Originalzustand. Voraussetzung: Gutachten nach § 23 StVZO durch TÜV/GTÜ/DEKRA.
HSN/TSN #
Herstellerschlüsselnummer/Typschlüsselnummer — eindeutiger Code für jedes Fahrzeugmodell. Wichtig für Versicherungs-Tarife.
Haftpflichtversicherung #
Gesetzliche Pflichtversicherung jedes Kfz-Halters. Reguliert Schäden, die Sie anderen zugefügt haben.
I
Integritätsinteresse #
Rechtlicher Begriff: das Interesse des Geschädigten am Erhalt seines konkreten Fahrzeugs. Grundlage der 130%-Regel.
K
Kostenvoranschlag #
Unverbindliche Schätzung der Reparaturkosten. Reicht bei Bagatellschäden (< 750 €), bei größeren Schäden empfehlenswert: Vollgutachten.
L
Leasing-Rückgabe #
Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs. Wertgutachten vorab sichert vor überhöhten Schadens-Forderungen des Leasinggebers.
M
Merkantile Wertminderung #
Wertverlust eines Fahrzeugs nach Unfall trotz perfekter Reparatur. Bei Premium-Fahrzeugen oft 5–15% des Wiederbeschaffungswerts.
N
Nutzungsausfall #
Pauschale Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nach Unfall nicht nutzbar war. Tagessatz nach Schwacke-Tabelle (35–175 €/Tag).
O
Opfergrenze #
Rechtlicher Begriff: bis zur 130%-Grenze des Wiederbeschaffungswerts darf der Geschädigte sein Fahrzeug reparieren lassen, statt Totalschaden abzurechnen.
P
Personenschaden #
Verletzungen oder Tod von Personen bei einem Unfall. Bei Personenschaden ist immer Polizei + Anwalt nötig.
Polizeiprotokoll #
Schriftliche Aufnahme eines Unfalls durch die Polizei. Beinhaltet Aktenzeichen, Beteiligte, Unfallhergang. Wichtiges Beweismittel für die Versicherung.
Prognoserisiko #
Risiko, dass die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten von der tatsächlichen Werkstatt-Rechnung abweichen. Trägt bei Haftpflicht-Schäden die gegnerische Versicherung.
Q
Quotelung #
Bei beidseitigem Verschulden wird der Schaden anteilig (z.B. 70/30) aufgeteilt. Die gegnerische Versicherung zahlt nur den auf sie entfallenden Anteil.
R
Reparaturbestätigung #
Schriftliche Bestätigung, dass eine Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Wichtig bei 130%-Regel und 6-Monate-Haltefrist.
Restwert #
Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand. Wichtig bei Totalschaden-Abrechnung — wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
S
SF-Klasse #
Schadenfreiheitsklasse — Rabatt-System der Kfz-Versicherung. Je schadenfreier, desto höhere SF-Klasse, desto günstiger die Prämie.
Sachverständiger #
Person mit besonderem Fachwissen — bei Kfz-Sachverständigen typisch: Fahrzeugtechnik-Ingenieur (B.Eng. oder M.Eng.). Erstellt Gutachten.
Schwacke #
Etablierte Datenbank für Fahrzeug-Marktwerte und Nutzungsausfall-Tabellen. Standardreferenz in der Schadensregulierung.
Selbstbeteiligung #
Anteil des Schadens, den der Versicherte selbst trägt. Typisch in Teilkasko (150 €) und Vollkasko (300–500 €).
Stundenverrechnungssatz #
Werkstatt-Stundensatz für Mechaniker, Lackierer etc. Markenwerkstätten höher (130–180 €), freie Werkstätten niedriger (90–130 €).
T
Teilkasko #
Versicherungs-Schutz für: Brand, Diebstahl, Wildschaden, Glasbruch, Sturm, Hagel. Keine SF-Klassen-Rückstufung.
Totalschaden #
Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert deutlich (oder 130%-Grenze). Echter Totalschaden: Fahrzeug nicht mehr reparabel.
U
Unfallbericht #
Schriftliche Dokumentation eines Verkehrsunfalls. Europäischer Unfallbericht ist Standard. Auch online ausfüllbar.
Unfallfreiheit #
Fahrzeug-Eigenschaft ohne aktenkundige Unfälle. Auch nach perfekter Reparatur ist die Unfallfreiheit verloren — Wertminderung entsteht.
Unverschuldet #
Sie tragen keine Schuld am Unfall. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung alle Kosten — auch Gutachter + Anwalt.
V
VKS #
Verband unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Berufsverband für nicht versicherungs-gebundene Sachverständige.
Vollkasko #
Versicherungs-Schutz inkl. selbstverschuldeter Schäden, Vandalismus. Mit Selbstbeteiligung. Bei jedem Schaden: SF-Klassen-Rückstufung.
W
Wertgutachten #
Bewertung des Marktwerts eines Fahrzeugs — für Versicherung, Verkauf, Erbschaft. Anders als Schadensgutachten.
Wertminderung #
Reduzierung des Marktwerts eines Fahrzeugs nach Unfall — auch nach perfekter Reparatur. Wichtiger Anspruch bei unverschuldetem Unfall.
Wiederbeschaffungswert #
Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt. Wichtige Größe bei Totalschaden-Abrechnung.
Wildschaden #
Schaden durch Wildwechsel (Reh, Wildschwein, etc.). Teilkasko deckt — Wildschadensbescheinigung von Polizei oder Jäger erforderlich.
Z
Zertifizierter Sachverständiger #
Sachverständiger mit anerkannter Qualifikation (Hochschulabschluss in Fahrzeugtechnik, BVSK/VKS-Mitgliedschaft, IHK-Vereidigung).
Zustands-Note #
Bewertungs-System für Fahrzeuge: Note 1 (Concours), Note 2 (sehr gut), Note 3 (gut), Note 4 (mittel), Note 5 (restaurierbar).
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