Kfz-Glossar A-Z

Glossar A-Z

Kfz-Begriffe von A bis Z

50 wichtige Fachbegriffe rund um Kfz-Gutachten, Versicherung und Schadensregulierung — verständlich erklärt vom Kfz-Sachverständigen.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

A

Anhängevereinbarung #

Vereinbarung beim Schadensereignis, dass die gegnerische Versicherung den Schadenanspruch anhängig macht und reguliert. Wird oft schriftlich am Unfallort abgeschlossen.

Anwaltskosten #

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten. Sie sind Teil des erstattungspflichtigen Schadens.

Audatex #

Branchenstandard-Software zur Schadenskalkulation. Sachverständige und Werkstätten nutzen Audatex zur Berechnung von Reparaturkosten und Ersatzteilen.

B

BGH #

Bundesgerichtshof — höchstes deutsches Zivilgericht. Seine Urteile prägen Grundsätze der Schadensregulierung (z.B. 130%-Regel, Bagatellgrenze).

BVSK #

Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen. Berufsverband für unabhängige Kfz-Sachverständige.

Bagatellschaden #

Schaden unterhalb der vom BGH festgelegten Grenze von ca. 750–1.000 €. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag — ein Vollgutachten ist meist nicht nötig.

Beweissicherungs-Gutachten #

Rechtssichere Dokumentation des Fahrzeug-Zustands für spätere Auseinandersetzungen vor Gericht oder mit Versicherungen. Verwendung nach ZPO § 485.

C

Carat #

Bewertungs-Software für Fahrzeuge (Marktwert, Wiederbeschaffungswert). Alternative zu DAT und Schwacke.

Concours-Zustand #

Höchste Bewertungs-Klasse (Note 1) bei Oldtimer-Wertgutachten — neuwertiger Originalzustand.

D

DAT #

Deutsche Automobil-Treuhand — Anbieter von Fahrzeug-Datenbanken und Bewertungs-Tools. Standard bei der Marktwert-Ermittlung.

Direktregulierung #

Abkommen zwischen Versicherungen, bei dem die eigene statt der gegnerischen Versicherung die Abwicklung übernimmt. Vorsicht: Sie verlieren oft Anspruch auf Wertminderung.

E

Erstattungspflichtig #

Schadenspositionen, die die gegnerische Versicherung erstatten muss — Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Anwaltskosten u.a.

Europäischer Unfallbericht #

Standardisiertes Formular zur Dokumentation eines Verkehrsunfalls. Wird von beiden Parteien an der Unfallstelle ausgefüllt. Auch online verfügbar.

F

Fahrerflucht #

Verlassen der Unfallstelle ohne Identitätsfeststellung — Straftat nach § 142 StGB. Mit Geldstrafe, Punkten und im Extremfall Führerscheinentzug verbunden.

Fiktive Abrechnung #

Auszahlung der Reparaturkosten ohne tatsächliche Reparatur. Erlaubt bei Haftpflicht-Schäden bis zur 130%-Grenze. Bei Kasko meist nur konkret abgerechnet.

Folgeschaden #

Schaden, der sich erst nach dem eigentlichen Unfall manifestiert — z.B. Sensoren, Achsen, Rahmen-Verformungen. Wichtig im Gutachten zu erfassen.

G

Gerichtsverwertbar #

Eigenschaft eines Gutachtens nach ZPO § 402 ff., das in Gerichtsverfahren als Beweismittel zugelassen ist.

Glasbruchversicherung #

Teil der Teilkasko — deckt Sprung in Wind-, Heck- und Seitenscheiben. Keine SF-Klassen-Rückstufung.

H

H-Kennzeichen #

Historisches Kennzeichen für Fahrzeuge älter 30 Jahre im Originalzustand. Voraussetzung: Gutachten nach § 23 StVZO durch TÜV/GTÜ/DEKRA.

HSN/TSN #

Herstellerschlüsselnummer/Typschlüsselnummer — eindeutiger Code für jedes Fahrzeugmodell. Wichtig für Versicherungs-Tarife.

Haftpflichtversicherung #

Gesetzliche Pflichtversicherung jedes Kfz-Halters. Reguliert Schäden, die Sie anderen zugefügt haben.

I

Integritätsinteresse #

Rechtlicher Begriff: das Interesse des Geschädigten am Erhalt seines konkreten Fahrzeugs. Grundlage der 130%-Regel.

K

Kostenvoranschlag #

Unverbindliche Schätzung der Reparaturkosten. Reicht bei Bagatellschäden (< 750 €), bei größeren Schäden empfehlenswert: Vollgutachten.

L

Leasing-Rückgabe #

Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs. Wertgutachten vorab sichert vor überhöhten Schadens-Forderungen des Leasinggebers.

M

Merkantile Wertminderung #

Wertverlust eines Fahrzeugs nach Unfall trotz perfekter Reparatur. Bei Premium-Fahrzeugen oft 5–15% des Wiederbeschaffungswerts.

N

Nutzungsausfall #

Pauschale Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nach Unfall nicht nutzbar war. Tagessatz nach Schwacke-Tabelle (35–175 €/Tag).

O

Opfergrenze #

Rechtlicher Begriff: bis zur 130%-Grenze des Wiederbeschaffungswerts darf der Geschädigte sein Fahrzeug reparieren lassen, statt Totalschaden abzurechnen.

P

Personenschaden #

Verletzungen oder Tod von Personen bei einem Unfall. Bei Personenschaden ist immer Polizei + Anwalt nötig.

Polizeiprotokoll #

Schriftliche Aufnahme eines Unfalls durch die Polizei. Beinhaltet Aktenzeichen, Beteiligte, Unfallhergang. Wichtiges Beweismittel für die Versicherung.

Prognoserisiko #

Risiko, dass die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten von der tatsächlichen Werkstatt-Rechnung abweichen. Trägt bei Haftpflicht-Schäden die gegnerische Versicherung.

Q

Quotelung #

Bei beidseitigem Verschulden wird der Schaden anteilig (z.B. 70/30) aufgeteilt. Die gegnerische Versicherung zahlt nur den auf sie entfallenden Anteil.

R

Reparaturbestätigung #

Schriftliche Bestätigung, dass eine Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Wichtig bei 130%-Regel und 6-Monate-Haltefrist.

Restwert #

Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand. Wichtig bei Totalschaden-Abrechnung — wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

S

SF-Klasse #

Schadenfreiheitsklasse — Rabatt-System der Kfz-Versicherung. Je schadenfreier, desto höhere SF-Klasse, desto günstiger die Prämie.

Sachverständiger #

Person mit besonderem Fachwissen — bei Kfz-Sachverständigen typisch: Fahrzeugtechnik-Ingenieur (B.Eng. oder M.Eng.). Erstellt Gutachten.

Schwacke #

Etablierte Datenbank für Fahrzeug-Marktwerte und Nutzungsausfall-Tabellen. Standardreferenz in der Schadensregulierung.

Selbstbeteiligung #

Anteil des Schadens, den der Versicherte selbst trägt. Typisch in Teilkasko (150 €) und Vollkasko (300–500 €).

Stundenverrechnungssatz #

Werkstatt-Stundensatz für Mechaniker, Lackierer etc. Markenwerkstätten höher (130–180 €), freie Werkstätten niedriger (90–130 €).

T

Teilkasko #

Versicherungs-Schutz für: Brand, Diebstahl, Wildschaden, Glasbruch, Sturm, Hagel. Keine SF-Klassen-Rückstufung.

Totalschaden #

Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert deutlich (oder 130%-Grenze). Echter Totalschaden: Fahrzeug nicht mehr reparabel.

U

Unfallbericht #

Schriftliche Dokumentation eines Verkehrsunfalls. Europäischer Unfallbericht ist Standard. Auch online ausfüllbar.

Unfallfreiheit #

Fahrzeug-Eigenschaft ohne aktenkundige Unfälle. Auch nach perfekter Reparatur ist die Unfallfreiheit verloren — Wertminderung entsteht.

Unverschuldet #

Sie tragen keine Schuld am Unfall. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung alle Kosten — auch Gutachter + Anwalt.

V

VKS #

Verband unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Berufsverband für nicht versicherungs-gebundene Sachverständige.

Vollkasko #

Versicherungs-Schutz inkl. selbstverschuldeter Schäden, Vandalismus. Mit Selbstbeteiligung. Bei jedem Schaden: SF-Klassen-Rückstufung.

W

Wertgutachten #

Bewertung des Marktwerts eines Fahrzeugs — für Versicherung, Verkauf, Erbschaft. Anders als Schadensgutachten.

Wertminderung #

Reduzierung des Marktwerts eines Fahrzeugs nach Unfall — auch nach perfekter Reparatur. Wichtiger Anspruch bei unverschuldetem Unfall.

Wiederbeschaffungswert #

Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt. Wichtige Größe bei Totalschaden-Abrechnung.

Wildschaden #

Schaden durch Wildwechsel (Reh, Wildschwein, etc.). Teilkasko deckt — Wildschadensbescheinigung von Polizei oder Jäger erforderlich.

Z

Zertifizierter Sachverständiger #

Sachverständiger mit anerkannter Qualifikation (Hochschulabschluss in Fahrzeugtechnik, BVSK/VKS-Mitgliedschaft, IHK-Vereidigung).

Zustands-Note #

Bewertungs-System für Fahrzeuge: Note 1 (Concours), Note 2 (sehr gut), Note 3 (gut), Note 4 (mittel), Note 5 (restaurierbar).

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